Stellungnahmen zu
Gutachten
Bereits seit 10 Jahren ist bekannt, dass über 50 Prozent der familienpsychologischen Gutachten gravierende Mängel aufweisen (Fernuniversität Hagen, 2014) und daher vor Gericht nicht als Beweis genutzt werden sollten. Wir schreiben für Sie detaillierte und fachlich fundierte Stellungnahmen zu Gutachten in Familiensachen.
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Das Gutachten wird von uns einer kritischen Analyse unterzogen, orientiert an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs, 2011) und aktueller Literatur.
In unserer Analyse werden wissenschaftliche Qualität, methodisches Vorgehen, sowie sachlichen Mängel dargestellt. Zudem kann die Stellungnahme eine ergänzende Perspektive bieten, um das zuständige Gericht in einer Entscheidungsfindung im Sinne des Kindeswohls zu unterstützen.